Was ist Zeitarbeit?
Jeder kennt in Deutschland mittlerweile die Zeitarbeit oder auch Personal auf Zeit. Die Zeitarbeit beschreibt ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber (Verleiher), Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) und dem Unternehmen, bei dem ein Arbeitnehmer im Auftrag tätig ist (Entleiher).
Grob erklärt: Der Arbeitnehmer schließt dabei einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) seinem Arbeitgeber ab. Der Entleiher leiht sich vom Verleiher, meist Zeitarbeitsfirmen oder Personaldienstleister, Zeitarbeitskräfte für einen gewissen Zeitraum aus.
Wer als Leiharbeitnehmer tätig ist, erhält nicht zwingend einen „Zeitvertrag“ (befristeten Arbeitsvertrag). Zumeist erhalten Leiharbeitnehmer in der heutigen Zeit sogar direkt einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Detailliert erklärt: Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt in der Folge die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers an Unternehmen, die einen aktuellen Personalbedarf haben. Der Leihnehmer vollbringt seine Arbeitsleistung also nicht bei seinem Arbeitgeber, sondern bei dem Unternehmen, das ihn entleiht. Man spricht deshalb auch von Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung.
Zeitarbeit kann für Jobsuchende hilfreich sein
Oft dient die Zeitarbeit auch als Brückenbauer für Menschen, die Schwierigkeiten haben, einen Einstieg in die Berufswelt zu finden. Weiterer Vorteil ist auch, dass man as Leiharbeiter Projekterfahrung sammeln, nach einer Familienpause ins Berufsleben zurückkehren oder in einem komplett neuen Arbeitsumfeld anfangen kann. Übernahmen heutzutage viel öfter als man denkt. Kann ein Mitarbeiter die Einsatzfirma von seiner Arbeitsleistung überzeugen, kann in Abstimmung zwischen Personaldienstleister und Entleihbetrieb eine Übernahme jederzeit vereinbart werden. Kommt es zu diesem Arbeitgeberwechsel und einer Festanstellung im Entleihbetrieb, spricht man vom sog. „Klebeeffekt“. Einige Zeitarbeitsfirmen oder Personalvermittler agieren bewusst vermittlungsorientiert und streben diese Art der dauerhaften Vermittlung regelrecht an. Der Vorteil daran. Alle Seiten lernen sich während der Verleihzeit kennen und dauerhaft zur Festanstellung schätzen.
Sinn der Zeitarbeit?
Bei Einführung des AÜG (Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz) im Jahr 1972 war die maximale Überlassungsdauer von Leiharbeitnehmern auf drei Monate befristet. Der eigentliche Beginn und weitere Sinn der Zeitarbeit ist geeignetes Personal für einen bestimmten Zeitraum zu finden, ohne das diese langfristig an den Entleiher zu binden. Vor allem für Auftragsspitzen, in Krankheits,- oder Urlaubsvertretungen war die Zeitarbeit zunächst als Instrument zur Erleichterung für Unternehmen gedacht. Ist ein Auftrag beendet, kehrt der Arbeitnehmer zurück zu seinem Arbeitgeber, der ihn überlassen hat. Der Arbeitgeber ist und bleibt das Zeitarbeitsunternehmen – mit allen Rechten und Pflichten. Es gewährt und zahlt Urlaub, führt Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab und ist an sämtliche bestehenden Arbeits- und Sozialgesetze gebunden. Selbst dann, wenn es während der Anstellung als Leiharbeitnehmer zu einsatzfreien Zeiten kommt! Aufgrund dieser Flexibilität wird die Zeitarbeit und die Leiharbeiter in vielen anderen Ländern besser bezahlt, als das eigentliche Stammpersonal.
Auch Zeitarbeitsunternehmen nutzen die Personalsuche mit einer Stellenanzeige über die Jobbörse.info