Was ist ein Minijob
Minijobs sind Tätigkeiten auf 450 Euro Basis, oder wie der der Gesetzgeber sagt, geringfügige Beschäftigung. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein. Geringfügig Beschäftigte zahlen keine Beiträge zu Kranken-, Pflege oder Arbeitslosenversicherung. Es sind nun lediglich ein Eigenbeitrag zur Rentenversicherung von Minijobbern zu zahlen. Sie bekommen also als geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro Basis fast den kompletten Bruttolohn ausgezahlt.
Ein Minijob ist also eine geringfügige Beschäftigung. Sie als Arbeitgeber können Arbeitskräfte auf zwei Arten von Minijobs in Deutschland einstellen. Das sind 450 Euro Jobs die auf eine Verdienstgrenze von 450 Euro begrenzt. Wo hingegen kurzfristige Minijobs von vornherein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt sind.
Der Unterscheidung liegt im Detail
Für beide Minijob-Arten gelten für Arbeitgeber und Minijobber eigene Regelungen, abhängig davon, ob sie im gewerblichen Bereich oder in Privathaushalten stattfinden.
450-Euro-Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Wichtig ist, dass der Minijobber regelmäßig nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient. Er arbeitet meist regelmäßig – auf die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Einsätze kommt es nicht an.
Kurzfristige Minijobs heißen auch kurzfristige Beschäftigungen. Wichtig ist, dass der Minijobber im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage arbeitet. Er arbeitet hier nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich – die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle.
In beiden Fällen dürfen Minijobber nicht mehr als 5400 Euro im Jahr verdienen !
Was viele Arbeitgeber nicht wissen
Auch für Minijobber gilt der flächendeckende Mindestlohn in Deutschland. Minijobber haben grundsätzlich die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte! Ob Urlaub oder auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zudem haben Minijobber bei einem Arbeits- oder Wegeunfall Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Und Arbeitnehmer auf Minijob Basis erwerben Ansprüche in der Rentenversicherung. Denn über einen geringen Eigenbeitrag profitieren sie sogar von allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die versicherungspflichtigen Arbeitnehmern zustehen. In den anderen Zweigen der Sozialversicherung sind Minijobber nicht über den Minijob abgesichert.
Wer kann einen Minijobber einstellen?
Sowohl private Haushalte als auch Gewerbe können Minijobber anstellen. Aber Achtung: Im Privaten gelten nur sogenannte haushaltsnahe Tätigkeiten wie etwa Putzen, Kinderbetreuung oder Gartenarbeit als geringfügige Beschäftigung. Andere Aufgaben müssen Unternehmer als gewerblichen Minijob anmelden.
Wo findet man Minijobber?
Beschäftigte für Minijobs finden sich am besten über Stellenausschreibungen. Ob nun hier über die Jobbörse.info oder Spezialjobbörse wie 450-Euro-Jobs.de oder auch Kleinanzeigenportale. Postings über wie über Instagram oder Facebook kann man ebenso umsetzen. Allerdings sollte jedem klar sein, dass Sie hierbei im privaten Raum ausschreiben. Dementsprechend ist auch mit einer „Du“ Qualität der Bewerbungen zu rechnen, was nicht zuletzt mehr Zeit und somit Kosten verursachen kann.
Wie meldet man den Minijob an?
Die Anmeldung findet generell über die Minijob-Zentrale statt. Das ist die Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen in ganz Deutschland. Privathaushalte können ihre Haushaltshilfe online oder per Post anmelden. Gewerbliche Arbeitgeber nutzen für 450-Euro-Jobs und kurzfristige Erwerbstätigkeiten ein bestimmtes Programm. Außerdem müssen sie den Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden und dessen Beiträge zahlen.
- Der neue Angestellte sollte einen Personalfragebogen ausfüllen. Dadurch kann das Unternehmen einschätzen, wie er sozialversicherungspflichtig zu beurteilen ist. Den Fragebogen sollte man aufheben, um ihn etwa bei Betriebsprüfungen vorlegen zu können. Beachten Sie bitte: Ein Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag!
- Die Angaben zur Sozialversicherung melden Arbeitgeber der Minijob-Zentrale in einem Online-Formular über das Programm sv.net. Zum Einloggen benötigt man unter anderem die Betriebsnummer. Wer noch keine hat, bekommt sie über den Onlineantrag für die Betriebsnummer.
Branche-Sonderfall! Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko zur Schwarz- oder illegalen Arbeit besteht, müssen laut § 28a Abs. 4 SGB IV in Verbindung mit § 7 DEÜV nicht nur den Minijobber über sv.net anmelden, sondern auch eine Sofortanmeldung vornehmen, spätestens zum ersten Arbeitseinsatz. Laut Bundesagentur für Arbeit gehört dazu etwa das Bau- oder Gaststättengewerbe. Die Meldung können Arbeitgeber über sv.net vornehmen und diese wird dann an die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt.
Minijob – Anmeldung genauer
Bei der Minijob-Zentrale müssen alle Minijobber angemeldet werden die in Deutschland beschäftigt sind. Vor allem wenn für sie das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt. Wohnt und arbeitet eine Person ausschließlich in Deutschland, findet in den meisten Fällen das deutsche Sozialversicherungsrecht Anwendung. Gilt für einen Arbeitnehmer das deutsche Sozialversicherungsrecht, darf er nur bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, wenn er eine geringfügige Beschäftigung ausübt.
Beispiel: Eine Haushaltshilfe aus Osteuropa, die regelmäßig mehr als 450 Euro monatliches Entgelt erhält, übt keinen Minijob aus. Sie ist als versicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist in diesem Fall nicht möglich.
Wann muss man einen Minijob anmelden?
Die Anmeldung muss der Arbeitgeber mit der ersten Abrechnung, spätestens jedoch 6 Wochen nach dem Start des Arbeitsverhältnisses, bei der Minijob-Zentrale angemeldet haben. Achtung: Wer dagegen verstößt, handelt nach dem Gesetz ordnungswidrig und kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro riskieren.
Wer ist für die Anmeldung von Minijobber Ansprechpartner
Träger für die Anmeldung und Bearbeitung von Minijobber ist die Knappschaft-Bahn-See mit der „Minijob-Zentrale“ Dies ist die zentralen Anlaufstelle für alle, die einen Minijobber anmelden wollen oder weitere Infos dazu erhalten möchten.
Die Minijob Zentrale erreicht man :
Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr unter
Tel.: 0355 2902-70799
Fax: 0201 384-979797
Aus dem Ausland: 0049 355 2902-70799
www.Minijob-Zentrale.de