Einstellungszuschuss

Einstellungszuschuss bei Neueinstellung durch die Arbeitsagentur

Über Ihre Stellenanzeige bei Jobbörse.info konnten Sie auch arbeitslos gemeldete motivierte Arbeitskräfte rekrutieren. Wenn Sie für Ihre offene Position auch eine arbeitslos gemeldete und arbeitsuchende Bewerberin oder Bewerber einstellen, unterstützen Sie die Arbeitsagentur / Jobcenter in vielen Fällen mit einem finanziellen Zuschuss zur Förderung der Arbeitsaufnahme. Dieser nennt sich Eingliederungszuschuss.

Sie können mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen werden, wenn von der neuen Arbeitskraft zunächst eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Das bedeutet: Die Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist ein zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihres neuen Mitarbeiters, damit die berufliche Wiedereingliederung und die Arbeitsaufnahme leichter gelingen.

Bitte beachten Sie:

Die Höhe und die Dauer für die Zahlung des Einstellungszuschusses hängen immer vom individuellen Einzelfall ab. Weitere Informationen finden Sie im Flyer zum Eingliederungszuschuss von der Arbeitsagentur. Bei Fragen hilft Ihnen zumeist der Arbeitgeberservice in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter weiter.

Einstellungszuschus

Schon gewusst?

Sie können auch zukünftige Arbeitskräfte für die zu besetzende Stelle qualifizieren. Das ist vor allem dann ratsam, wenn es zum Beispiel menschlich passt, aber noch ein paar Fachkenntnisse für die zu besetzende Stelle fehlen. Das kann zum Beispiel Gabelstapler-Führerschein sein oder auch eine gewünschte IT/Online Erfahrung. Dann kann Ihre neue Arbeitskraft unter bestimmten Voraussetzungen eine individuelle Förderung erhalten, die auf die zukünftigen Aufgaben vorbereitet. Darunter zählen auch Lehrgänge oder längere Kurse.

Welche Programme oder Maßnahmen für Ihre Kandidat: innen infrage kommen, können Sie ebenso bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit / Jobcenter erfragen.