Ausländische Fachkräfte

Recruiting von Fachkräften

Mit Ihrer Stellenanzeige auf Jobbörse.info sprechen Sie den gesamten bundesweiten Arbeitsmarkt an. Von Jobsuchenden für die Gastronomie und Handel über die Industrie und Handwerk bis hin zu Fachpersonal aus dem MINT Bereichen wie Ingenieurwesen, der IT-Informatik und Medizin sowie den Naturwissenschaften. Die Besonderheit ist allerdings unser umfassendes Nischennetzwerk von Jobbörsen, eigene Informationsplattformen und der kostenfreien APP. Nutzen Sie also unsere Job & Infoplattfom um sich reichweitenstark zu präsentieren und bundesweit ihr benötigtes Personal zu rekrutieren.

Fachkräfte aus dem Ausland?

Viele Arbeitgeber beschäftigen sich zu Zeiten des demografischen Wandels und der Digitalisierung neben dem deutschen Arbeitsmarkt, auch mit der internationalen Talentsuche und ausländischen Fachkräften. Dabei geht es aber nicht mehr nur um Spezialisten wie Ärzte oder Programmierer, sondern auch weit darüber hinaus. In aller Munde ist natürlich der Pflegebereich, doch nicht zuletzt mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz können nun auch Kandidaten für Industrie und Handwerk international gesucht werden.

Unsere internationale Plattform – JOBSinGERMANY.net – wurde speziell als Info und Jobplattform für internationale Fachkräfte rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erstellt. Mit Kooperationen in über 40 Ländern – zu Jobbörsen, Sprachschulen und Themenblogs – erreichen wir weltweit motivierte ausländische Fachkräfte, die nach Arbeiten und Leben in Deutschland sowie nach Visaverfahren und Aufenthaltstiteln suchen.

Dies bietet deutschen Unternehmen einfach das passende Umfeld, um die Anwerbung internationaler Fachkräfte zu realisieren und zu dem die eigene Arbeitgeber-Marke zu präsentieren. Mit der internationalen Bewerberdatenbank können deutsche Arbeitgeber sogar die internationale Fachkräftevermittlung nutzen.

Was ist das Fachkräfte Einwanderungsgesetz?

Seit dem 1. März 2020 ist in Deutschland das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit wurde der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert und der Kandidatenpool erweitert um dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken. Es wird also deutschen Unternehmen und Arbeitnehmern aus Drittstaaten die Zusammenführung bedeutend leichter machen.

Wer gilt als Fachkraft?

Im Rahmen des neuen Gesetzes wird der Begriff “Fachkraft” vereinheitlicht und gemeint sind damit Arbeitnehmer aus NICHT-EU Drittstaaten die…

  • eine gleichwertige ausländische anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben – oder in Deutschland eine Berufsausbildung absolviert haben.
  • einen vergleichbar anerkannten ausländischen Hochschulabschluss haben – oder in Deutschland ihren Hochschulabschluss erworben haben.

= Mit dem Gesetz ist der Zuzug von nicht oder niedriger qualifizierten Arbeitnehmer, nicht möglich.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Durch den einheitlichen Fachkräfte-Begriff werden Personen mit Hochschulabschluss und Personen mit Berufsausbildung gleichgestellt. Das kommt vor allem dem Handwerk und der Industrie zugute, sowie Betrieben in denen ein Mangel an Arbeitskräften in Ausbildungsberufe vorherrschen. Grundsätzlich vergrößert sich dadurch der Bewerberpool für alle Unternehmen, die tatsächlich Fachkräfte zur Festanstellung suchen.

Mit JOBSinGERMANY qualifizierte Arbeitskräfte finden. Einfach Ihre Stellenangebot veröffentlichen oder für News registrieren.

Die wichtigsten Punkte zum Recruiting im Ausland

  • Das neue Gesetz definiert einen einheitlichen Begriff Fachkräfte.
    Fachkräfte sind demnach alle Personen mit Hochschulabschluss und/oder einer anerkannten qualifizierter Berufsausbildung.
  • erhöhter Bewerberpool nun auch für Handwerk und Industrie
  • Das Gesetz ist nicht mehr nur auf Mangelberufe beschränkt. Demnach kann jeder der eine anerkannte Berufsausbildung vorweisen kann, in Deutschland arbeiten.
  • Die Vorrangprüfung entfällt für Fachkräfte, deren Abschluss anerkannt ist und die einen Arbeitsvertrag in Deutschland vorweisen.
  • Fachkräfte können für einen befristeten Zeitraum zur Arbeitsplatzsuche einwandern, sofern sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und über notwendige Deutschkenntnisse (zumeist ab B1) verfügen.